Eine Erinnerungskarte ist das, wohin eine Familie zurückkehrt, wenn die Beileidsworte verklungen sind. Die Familien legen die Karte selbst an. Bestattungsinstitute werden Partner, wenn sie dieses Angebot zurückhaltend in das Trauergespräch einbringen möchten — einmal erwähnt, ohne Flyer, ohne Broschüre. Ohne Exklusivität, ohne Quoten, ohne Briefe an die Familie in unserem Namen.
Der Abschied bleibt der Abschied. Eine Erinnerungskarte ist das, was die Familie danach pflegen kann — nur wenn sie es möchte.
Wir bewahren eine Stimme. Wir erschaffen keine „digitale Persönlichkeit“ und imitieren keine Anwesenheit der oder des Verstorbenen. Eine Erinnerungskarte, kein Avatar.
Sobald eine Familie über Ihre Empfehlung zu uns gefunden hat, gibt es von uns keine Mailings, keine Anrufe, keine Marketingbriefe in unserem Namen.
Eine Familie kann sich jederzeit auch direkt an uns wenden. Die Empfehlung durch ein Bestattungsinstitut ist eine Einladung — keine Voraussetzung.
In der unmittelbaren Trauerphase fallen Entscheidungen schwer. Die Karte wird als Möglichkeit angeboten, nicht als Dienstleistung. Wenn die Familie es möchte, legt sie die Karte selbst an, in ihrem eigenen Tempo. Wenn nicht, hört sie nichts mehr von uns — kein Nachhaken, keine Erinnerungs-Mails.
Wir geben Ihnen keinen Verkaufsleitfaden. Wir beschreiben, wann ein Hinweis auf das Angebot stimmig ist und wann nicht. Die Worte bleiben Ihre — Sie kennen die Familie.
White-Label oder Co-Brand — ganz wie Sie es wünschen, individuell abgestimmt. Keine fremden Marken im Moment des Abschieds.
Es ist keine Anwendung und kein Login-Bereich. Die Familie bekommt ein Archiv — das, was nach einem Menschen geblieben ist: eine Schachtel auf dem Dachboden, ein Telefon mit Sprachnachrichten, ein einzelnes Foto, ein handschriftlicher Brief. In einer Form, zu der man zurückkehren kann. Das Abonnement bestimmt, wie lange die Karte zugänglich bleibt — die Bedingungen finden Sie auf der Tarifseite.
Klangfarbe und Sprechweise, rekonstruiert aus den Aufnahmen, die die Familie selbst hochgeladen hat. Erzählt die festgehaltenen Geschichten. Kein Gesprächs-Avatar, keine Rekonstruktion aus Fotos.
Fotos, handschriftliche Briefe, Postkarten — das, was sonst in einer Schachtel auf dem Dachboden liegt. Scan, OCR, Transkription — alles griffbereit für jedes Familienmitglied.
Keine „Wikipedia-Biografie“. Episoden, mit eigenen Worten erzählt — zu Lebzeiten aufgenommen oder von der Familie danach zusammengetragen.
Hält fest, was die Familie aufgenommen hat, und macht es den Familienmitgliedern später zugänglich. Antwortet nicht im Namen der oder des Verstorbenen — er gibt nur das wieder, was aufgenommen wurde.
Wir antworten innerhalb von ein bis zwei Werktagen. In der ersten Mail — drei Demo-Karten und eine einseitige Beschreibung des Partnermodells: feste Provision (genaue Höhe und Auszahlungsmodalitäten in dieser ersten Mail), keine Exklusivität, keine langfristige Bindung.
Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen dem Bestattungsinstitut und Voices Remain. Wir stimmen die Abgrenzung der Rollen als Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter sowie das Branding (White-Label oder Co-Branding) ab. Die Kontaktdaten der Familie übermitteln Sie uns ausschließlich nach deren ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung — eine Einwilligungsvorlage gehört zum Partnerset und ist DSGVO-konform formuliert (einschließlich der Informationspflicht nach Art. 13).
Partnerportal — Gesprächsformulierungen, Markenmaterial, Webinare für die Geschäftsführung, DSGVO-Einwilligungsprotokoll. Danach in Ihrem Tempo — ohne Telefonate, ohne festen Onboarding-Plan.
Gesprächsformulierungen, Markenmaterial, Webinare für die Geschäftsführung, DSGVO-Einwilligungsprotokoll. Der Inhalt des Portals entsteht mit den ersten Partnern; die nachstehende Darstellung ist eine Veranschaulichung der Oberfläche, nicht der aktuelle Bestand der Dateien.
Füllen Sie das Formular aus — innerhalb von ein bis zwei Werktagen melden wir uns mit einer einzigen E-Mail. Keine Telefonate — es sei denn, Sie wünschen ausdrücklich ein Gespräch.
In der ersten Mail — Beispielkarten, eine einseitige Beschreibung des Partnermodells (mit konkreter Provision und Auszahlungsmodalitäten) und der AVV-Entwurf nach Art. 28 DSGVO einschließlich Einwilligungsvorlage für die Familie. Die übrigen Konditionen (keine Exklusivität, keine langfristige Bindung) stimmen wir per E-Mail ab.