Für Bestattungsinstitute · Partnerprogramm

Wenn Sie der Familie etwas mitgeben möchten, das nach dem Abschied bleibt.

Eine Erinnerungskarte ist das, wohin eine Familie zurückkehrt, wenn die Beileidsworte verklungen sind. Die Familien legen die Karte selbst an. Bestattungsinstitute werden Partner, wenn sie dieses Angebot zurückhaltend in das Trauergespräch einbringen möchten — einmal erwähnt, ohne Flyer, ohne Broschüre. Ohne Exklusivität, ohne Quoten, ohne Briefe an die Familie in unserem Namen.

Friedhof Melaten · Köln · 2025
01 — Grenzen der Partnerschaft

Was wir nicht tun.

I
Wir ersetzen keine Bestattung.

Der Abschied bleibt der Abschied. Eine Erinnerungskarte ist das, was die Familie danach pflegen kann — nur wenn sie es möchte.

II
Wir holen niemanden zurück.

Wir bewahren eine Stimme. Wir erschaffen keine „digitale Persönlichkeit“ und imitieren keine Anwesenheit der oder des Verstorbenen. Eine Erinnerungskarte, kein Avatar.

III
Wir wenden uns nicht hinter Ihrem Rücken an die Familie.

Sobald eine Familie über Ihre Empfehlung zu uns gefunden hat, gibt es von uns keine Mailings, keine Anrufe, keine Marketingbriefe in unserem Namen.

IV
Wir verstellen den Familien nicht den Weg zu uns.

Eine Familie kann sich jederzeit auch direkt an uns wenden. Die Empfehlung durch ein Bestattungsinstitut ist eine Einladung — keine Voraussetzung.

02 — Was sich im Gespräch verändert

Der beste Moment für ein solches Gespräch ist der, den Sie ohnehin schon haben.

I

Ein Gespräch — ohne Verpflichtung für die Familie.

In der unmittelbaren Trauerphase fallen Entscheidungen schwer. Die Karte wird als Möglichkeit angeboten, nicht als Dienstleistung. Wenn die Familie es möchte, legt sie die Karte selbst an, in ihrem eigenen Tempo. Wenn nicht, hört sie nichts mehr von uns — kein Nachhaken, keine Erinnerungs-Mails.

II

Kein Skript — und kein vorgefertigter Satz.

Wir geben Ihnen keinen Verkaufsleitfaden. Wir beschreiben, wann ein Hinweis auf das Angebot stimmig ist und wann nicht. Die Worte bleiben Ihre — Sie kennen die Familie.

III

Der Name Ihres Hauses bleibt auf der Karte.

White-Label oder Co-Brand — ganz wie Sie es wünschen, individuell abgestimmt. Keine fremden Marken im Moment des Abschieds.

03 — Was die Familie bekommt

Die Erinnerungskarte —
was sie enthält.

Es ist keine Anwendung und kein Login-Bereich. Die Familie bekommt ein Archiv — das, was nach einem Menschen geblieben ist: eine Schachtel auf dem Dachboden, ein Telefon mit Sprachnachrichten, ein einzelnes Foto, ein handschriftlicher Brief. In einer Form, zu der man zurückkehren kann. Das Abonnement bestimmt, wie lange die Karte zugänglich bleibt — die Bedingungen finden Sie auf der Tarifseite.

Voiceprint
Stimm-Profil.

Klangfarbe und Sprechweise, rekonstruiert aus den Aufnahmen, die die Familie selbst hochgeladen hat. Erzählt die festgehaltenen Geschichten. Kein Gesprächs-Avatar, keine Rekonstruktion aus Fotos.

Manuscripts & Photos
Digitalisiertes Archiv.

Fotos, handschriftliche Briefe, Postkarten — das, was sonst in einer Schachtel auf dem Dachboden liegt. Scan, OCR, Transkription — alles griffbereit für jedes Familienmitglied.

Lifeline & Stories
Lebenslinie und Episoden.

Keine „Wikipedia-Biografie“. Episoden, mit eigenen Worten erzählt — zu Lebzeiten aufgenommen oder von der Familie danach zusammengetragen.

Card Guardian
Hüter der Karte.

Hält fest, was die Familie aufgenommen hat, und macht es den Familienmitgliedern später zugänglich. Antwortet nicht im Namen der oder des Verstorbenen — er gibt nur das wieder, was aufgenommen wurde.

04 — Wie Sie sich anschließen

Ohne Telefonate und Präsentationen —
drei Schritte per E-Mail.

Schritt I

Anfrage über das Formular.

Wir antworten innerhalb von ein bis zwei Werktagen. In der ersten Mail — drei Demo-Karten und eine einseitige Beschreibung des Partnermodells: feste Provision (genaue Höhe und Auszahlungsmodalitäten in dieser ersten Mail), keine Exklusivität, keine langfristige Bindung.

Schritt II

AVV nach Art. 28 DSGVO.

Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen dem Bestattungsinstitut und Voices Remain. Wir stimmen die Abgrenzung der Rollen als Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter sowie das Branding (White-Label oder Co-Branding) ab. Die Kontaktdaten der Familie übermitteln Sie uns ausschließlich nach deren ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung — eine Einwilligungsvorlage gehört zum Partnerset und ist DSGVO-konform formuliert (einschließlich der Informationspflicht nach Art. 13).

Schritt III

Zugang zu den Materialien.

Partnerportal — Gesprächsformulierungen, Markenmaterial, Webinare für die Geschäftsführung, DSGVO-Einwilligungsprotokoll. Danach in Ihrem Tempo — ohne Telefonate, ohne festen Onboarding-Plan.

05 — Partnerportal

Das Partnerportal —
Material für Ihr Team.

Gesprächsformulierungen, Markenmaterial, Webinare für die Geschäftsführung, DSGVO-Einwilligungsprotokoll. Der Inhalt des Portals entsteht mit den ersten Partnern; die nachstehende Darstellung ist eine Veranschaulichung der Oberfläche, nicht der aktuelle Bestand der Dateien.

  • Material Library · Formulierungen und Gesprächsvorlagen
  • Markenmaterial · Logos, Tonalität der Kommunikation
  • DSGVO-Einwilligungsprotokoll · auf Anfrage exportierbar
  • Webinare und Schulungsmaterial für die Geschäftsführung
  • Direkter Ansprechpartner per E-Mail
Beispiel-Institut · Material-Bibliothek
Mockup · Beispiel-Dateinamen, kein realer Bestand
Vorlagen Trauergespräch
Gesprächsformulierungen
Markenleitfaden und Logos
DSGVO-Einwilligungsprotokoll
Webinare für Geschäftsführung
Gesprächsformulierungen · Beispiel
PDF
Leitfaden_Trauergespraech.pdf
PDF
Spiritismus_Abgrenzung.pdf
PDF
Co-Brand_Beispiel.pdf
MP4
Geschaeftsfuehrer_Webinar.mp4
PDF
Voiceprint_Erklaerung.pdf
PDF
Uebergabe_Familie_Formulierungshilfe.pdf
DSGVO-Einwilligungsprotokoll · Beispiel-Einträge
Familie A · BeispieleintragEinwilligung erteilt
Familie B · BeispieleintragEinwilligung erteilt
Familie C · BeispieleintragEinwilligung erteilt
06 — Anfrage stellen

Ohne Präsentationen
und ohne Verpflichtung.

Füllen Sie das Formular aus — innerhalb von ein bis zwei Werktagen melden wir uns mit einer einzigen E-Mail. Keine Telefonate — es sei denn, Sie wünschen ausdrücklich ein Gespräch.

In der ersten Mail — Beispielkarten, eine einseitige Beschreibung des Partnermodells (mit konkreter Provision und Auszahlungsmodalitäten) und der AVV-Entwurf nach Art. 28 DSGVO einschließlich Einwilligungsvorlage für die Familie. Die übrigen Konditionen (keine Exklusivität, keine langfristige Bindung) stimmen wir per E-Mail ab.